Fastic gewinnt vor Gericht gegen den Verbraucherzentrale Bundesverband: Klage vollständig abgewiesen
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Mit Fastic haben bereits Millionen von Menschen ihr Wunschgewicht erreicht, Krankheiten überwunden und ihre Lebensqualität zurückgewonnen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Bestellprozess für einen über Fastic angebotenen Präventionskurs kritisiert und Fastic verklagt. Der Vorwurf: Fastic informiere nicht klar genug über Kosten und Krankenkassenerstattung.
Jetzt hat das Gericht entschieden: Das Landgericht Berlin II hat die Klage gegen Fastic vollständig abgewiesen. Damit hat Fastic das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Das Gericht bestätigt: Nutzer wurden im geprüften Bestellprozess transparent über den Preis informiert. Die Kosten des Rechtsstreits muss der Verbraucherzentrale Bundesverband tragen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Doch worum ging es eigentlich? Was hat das Gericht zum Fastic Bestellprozess entschieden? Und wie funktioniert der Präventionskurs mit Erstattung durch die Krankenkasse? Und was ist dran an Begriffen wie „Abofalle“ oder „Betrug“, die im Netz zu Fastic kursieren? Wir erklären es einfach.
Was hat das Gericht zur Klage der Verbraucherzentrale gegen Fastic entschieden?
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Bestellprozess für einen Fastic Präventionskurs. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte unter anderem, wie Fastic über die Kosten des Kurses und die mögliche Erstattung durch die Krankenkasse informiert.
Das Gericht prüfte den Bestellprozess in seiner Gesamtheit und kam zu einem klaren Ergebnis: Nutzer wurden transparent über den Preis informiert. Auch die mögliche Erstattung durch die Krankenkasse war im Bestellprozess klar erkennbar.
Aus Sicht des Gerichts war für Nutzer klar: Der Präventionskurs muss zunächst bezahlt werden. Danach können die Kosten – abhängig von der jeweiligen Krankenkasse – teilweise oder vollständig erstattet werden.
Vor der Bestellung konnten Nutzer außerdem sehen, was der Kurs kostet und welche Erstattung für ihre ausgewählte Krankenkasse vorgesehen ist.
Das Gericht hat die Klage der Verbraucherzentrale gegen Fastic deshalb in allen Punkten abgewiesen.
So funktioniert der Fastic Präventionskurs
Über Fastic kannst du einen zertifizierten Online-Präventionskurs nach § 20 SGB V buchen.
Der Kurs wird zunächst bezahlt. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten anschließend einen Teil der Kurskosten – je nach Krankenkasse und Tarif kann die Erstattung bis zu 100 Prozent betragen.
Wie hoch die Erstattung tatsächlich ausfällt, hängt von deiner Krankenkasse und ihren jeweiligen Voraussetzungen ab.
Auf unserer Seite zu den Fastic Präventionskursen und der Krankenkassenerstattung findest du weitere Informationen zu den angebotenen Kursen und zur möglichen Erstattung.
Du möchtest dir einen Kurs direkt ansehen? Hier findest du zum Beispiel unseren zertifizierten Online-Ernährungskurs zur Vermeidung und Reduktion von Übergewicht.
So kannst du dich bereits vor der Buchung über den Kurs, die Kosten und die mögliche Erstattung durch deine Krankenkasse informieren.
12 Monate Fastic Plus gibt es ohne zusätzliche Kosten dazu
Zum Präventionskurs erhalten Teilnehmer zusätzlich 12 Monate Fastic Plus ohne zusätzliche Kosten.
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Wichtig zu wissen: Es wird kein Fastic-Plus-Abo abgeschlossen. Die Plus-Mitgliedschaft endet nach 12 Monaten automatisch. Du musst nichts kündigen und es entstehen danach keine weiteren Kosten.
Der Präventionskurs steht im Mittelpunkt. Fastic Plus gibt es als zusätzlichen Mehrwert dazu.
Unser Ziel: Gesundheit einfach machen
Gesunde Ernährung und neue Gewohnheiten müssen nicht kompliziert sein. Und auch die Buchung eines Präventionskurses sollte einfach und verständlich sein.
Wer mehr darüber erfahren möchte, wie gesunde Routinen und Fasten funktionieren, findet in unserem Anfängerleitfaden zum Intervallfasten weitere praktische Informationen.
Das Landgericht Berlin II hat die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Fastic vollständig abgewiesen und damit bestätigt, was uns wichtig ist: Transparenz gegenüber unseren Nutzern. Für uns ist die Entscheidung zugleich Ansporn, unsere Angebote und Informationen rund um Präventionskurse und Krankenkassenerstattung weiterhin so einfach und transparent wie möglich zu gestalten.
Häufige Fragen zu Fastic, Verbraucherzentrale und Verbraucherschutz
Ist Fastic Betrug oder Abzocke?
Nein. Im hier beschriebenen Verfahren ging es um den Bestellprozess für einen Fastic Präventionskurs. Das Landgericht Berlin II hat die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands hierzu vollständig abgewiesen. Das Gericht stellte im Ergebnis fest, dass Nutzer im geprüften Bestellprozess transparent über den Preis und über die Krankenkassenerstattung informiert wurden.
Wie ist die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Fastic ausgegangen?
Die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Fastic Präventionskurs wurde vom Landgericht Berlin II vollständig abgewiesen (Az. 52 O 220/25). Die Kosten des Verfahrens trägt die Verbraucherzentrale. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der vzbv kann gegen die Entscheidung noch Berufung einlegen.
Ist der Fastic Präventionskurs eine Abofalle?
Nein. Zum Präventionskurs gibt es 12 Monate Fastic Plus ohne zusätzliche Kosten. Es wird kein Abo abgeschlossen, die Plus-Mitgliedschaft endet automatisch und es entstehen keine Folgekosten.
Ist Fastic seriös?
Ja. Die Fastic Präventionskurse sind nach § 20 SGB V zertifiziert, viele gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten ganz oder teilweise.
An wen kann ich mich bei Fragen zu Buchung, Rechnung oder Erstattung wenden?
Unser Support hilft dir bei allen Fragen rund um Präventionskurs, Kosten und Krankenkassenerstattung schnell weiter.
Urteil des Landgerichts Berlin II, Az. 52 O 220/25. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Mit Fastic haben bereits Millionen von Menschen ihr Wunschgewicht erreicht, Krankheiten überwunden und ihre Lebensqualität zurückgewonnen.
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