Erstattungsbedingungen für Präventionskurse (Fastic)

1. Geltungsbereich

Diese Erstattungsbedingungen gelten ausschließlich für den Online-Präventionskurs „Einfach besser essen". Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fastic GmbH.

2. Voraussetzungen für eine Erstattung durch Fastic

Fastic erstattet den entsprechenden Anteil der Kursgebühr, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Online-Präventionskurs „Einfach besser essen" wurde vollständig und erfolgreich abgeschlossen
  • Der Kurs wurde innerhalb der gültigen Zertifizierungsdauer und spätestens bis zum 22.12.2026 vollständig abgeschlossen.
  • Die Kursgebühr wurde vollständig und fristgerecht bezahlt
  • Es bestehen keine offenen Forderungen oder Zahlungsrückstände gegenüber Fastic
  • Alle erforderlichen Angaben wurden wahrheitsgemäß und vollständig gemacht
  • Der Kurs wurde ordnungsgemäß bei der Krankenversicherung eingereicht
  • Die Krankenversicherung hat die Erstattung nachweislich abgelehnt (z. B. durch schriftlichen Bescheid)

3. Ausschlüsse der Erstattung

Eine Erstattung durch Fastic erfolgt nicht, wenn die Ablehnung der Krankenversicherung darauf beruht, dass:

  • kein Anspruch auf Präventionsleistungen besteht (z. B. Budget bereits ausgeschöpft, maximale Anzahl an Kursen erreicht)
  • die Ablehnung auf individuellen Voraussetzungen der Krankenversicherung beruht, die außerhalb des Einflussbereichs von Fastic liegen
  • der Kurs nicht vollständig oder nicht fristgerecht abgeschlossen wurde
  • der Antrag nicht oder nicht korrekt eingereicht wurde
  • unvollständige oder falsche Angaben gemacht wurden
  • erforderliche Nachweise nicht erbracht werden

4. Nachweis & Antrag bei Fastic

Für die Erstattung sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Nachweis der Ablehnung durch die Krankenversicherung
  • Bei privaten Krankenversicherungen hat der Nutzer zusätzlich die Höhe der möglichen Erstattung durch geeignete Nachweise zu belegen (z. B. Tarifauskunft oder schriftliche Bestätigung der Krankenversicherung).

Der Antrag auf Erstattung muss innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung eingereicht werden.

5. Umfang der Erstattung

Fastic erstattet den Betrag, den die Krankenversicherung im Falle einer Erstattung übernommen hätte, maximal jedoch den tatsächlich gezahlten Kurspreis.